Feuerwehrschließungen für FSD 1 und FSD 3, FBF, FAT, FIBS und für Feuerwehr-Zubehör (Leiterhalterungen, Wandschränke für Feuerwehrpläne, Doppelbodenhebergehäuse uvm.)
Eine Feuerwehrschließung wird bei bauordnungsrechtlich geforderten Brandmelde- oder Löschanlagen notwendig um z.B: das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Feuerwehr-Bedienfeld (FBF), Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT), Feuerwehr-Infortions- und Bediensystem (FIBS) oder sonstiges Feuerwehr-Zubehör (Leitersicherungen/ Wandschränke für Feuerwehrpläne) zu öffnen. Dies wird in der Baugenehmigung / Brandschutzkonzept in Verbindung mit den technischen Anforderungen für Brandmeldeanlagen geregelt.
Die Einstazkräfte der Feuerwehr können somit ein Grundstück oder Gebäude gewaltfrei betreten.
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